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Überblick

Finanzieller Schutz für jeden Tag

Stellen Sie sich vor, Sie helfen den neuen Nachbarn beim Einzug. Es reicht eine kleine Unaufmerksam­keit und schon ist es passiert: Der Karton mit teuren elektronischen Geräten rutscht Ihnen aus der Hand und fällt zu Boden. Wer kommt für den Schaden des neuen Laptops auf?

Eine private Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Missgeschicks. Ob Miet­sachschäden, Gefällig­keits­schäden oder Sachschäden an fremdem Eigentum: Ihr Geldbeutel ist geschützt.

Es versichert Sie:

Logo der VKB

Schadenbeispiele für die private Haftpflichtversicherung

Ihr nächster Schritt

Schützen Sie Ihren Geldbeutel vor den großen und kleinen Unwägbarkeiten im Alltag. Schließen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung direkt online ab.

Details

So viel ist sicher: die Privat-Haftpflicht

  • 30 Millionen Euro Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versichert sind auch Gefälligkeitshandlungen – zum Beispiel die Hilfe beim Umzug
  • Unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter werden abgewehrt – auch vor Gericht
  • Baustein „ZusatzSchutz“ bietet optional weitere Versicherungsleistungen
  • Bis zu 30 Prozent Rabatt für junge Leute bis 30 Jahre

Passender Schutz

Ob Single, in einer Lebensgemeinschaft oder mit Familie: Sie erhalten für jede Lebenssituation und finanzielle Lage die passende Absicherung.

Schutz für Kinder

Sie können den Schutz für sogenannte deliktunfähige Kinder einfach einschließen.

Schutz auch im Ausland

Sie sind im Ausland rund um die Uhr versichert – weltweit bis zu einem Jahr, europaweit zeitlich unbegrenzt.

Ihr nächster Schritt

Rundum abgesichert und dabei Geld sparen: Ergänzen Sie die private Haftpflichtversicherung mit einer Hausratversicherung oder weiteren Produkten. Sichern Sie sich bis zu 20 Prozent Bündelrabatt – bequem online oder persönlich im Beratungsgespräch.

Leistungen

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Eine gute Absicherung zum attraktiven Preis ist im Tarif enthalten. Ergänzen Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

  Kompakt
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 30 Millionen Euro
Vorsorge-Versicherung beim Eintritt neuer Risiken 30 Millionen Euro
Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro möglich –
und damit günstigerer Beitrag
Schutz im Ausland – weltweit bis ein Jahr, europaweit zeitlich unbegrenzt
Mietsachschäden an Immobilien
Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen
Gefälligkeitshandlungen (z. B. bei Umzugshilfe) mitversichert
Halten von zahmen Haustieren (außer Hunden, Pferden etc.)
Schäden beim Sport, auch das Reiten fremder Pferde
Schäden durch elektronischen Datenaustausch / Internetnutzung
mitversichert
Tätigkeit als Tagesmutter, -vater oder Babysitter bis zur
Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung
Mitversicherung fachpraktischer Unterricht, Praktika und Ferienjobs
Versicherungsschutz als Arbeitgeber für Angestellte im eigenen Haushalt
Schadenersatzausfallversicherung (Forderungsausfalldeckung),
wenn der Schadenverursacher den Schaden nicht ersetzen kann
   
Weitere Versicherungsleistungen, einzeln zuwählbar Optimal
Schlüsselverlust (private, berufliche oder ehrenamtlich überlassene)
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
ZusatzSchutz (siehe unten)
Schäden durch Drohnen / motorgetriebene Flugmodelle

Hinweis: Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben, maßgebend ist der Umfang und Wortlaut der Versicherungs­bedingungen.

ZusatzSchutz: Das Plus für Ihre Absicherung

Mit dem optionalen Baustein „ZusatzSchutz“ sichern Sie sich den größtmöglichen Rundum-Schutz. Profitieren Sie im Schadensfall von den besseren Leistungen Ihres unmittelbaren Vor­versicherers (Besitzstands­garantie) oder der am Markt zugänglichen Privat-Haftpflicht­versicherungs­produkte (Markt­garantie).

Ihre weiteren Vorteile sind:

  • Neuwertentschädigung: Statt einer Entschädigung zum Zeitwert, können beschädigte Gegen­stände hiermit zum Neu­wert ersetzt werden.
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr
  • Haftpflichtansprüche von Arbeits­kolleginnen und Arbeits­kollegen bis 10.000 Euro
  • Schutz vor Schäden durch Mietwagen im Ausland (Mallorca-Deckung)
  • Drittschäden beim Be- und Entladen des eigenen KFZ
  • Deckung von Betankungsschäden an überlassenen KFZ
  • Schutz vor Rabatt­rückstufung bei Schäden durch geliehene KFZ
Hunde-Haftpflicht

Vierbeiner absichern: Hunde-Halterhaftpflichtversicherung

Ein Hund reißt sich von der Leine los, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Die Verantwortung liegt bei Ihnen und Sie haften für Schäden – auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Eine Hunde-Halterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Highlights der Hunde-Halterhaftpflichtversicherung:

  • Leistungsstarke und zuverlässige Absicherung gegen die Risiken der privaten Tierhaltung
  • Finanzieller Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 30 Millionen Euro
  • 50 Prozent Rabatt für den zweiten Hund
  • Weltweit gültiger Versicherungsschutz
  • Kein Leinenzwang für Hunde
Frau mit Hund
FAQ

Häufigste Fragen rund um das Thema private Haftpflichtversicherung

Brauche ich eine Privat-Haftpflicht und warum?

Jede Person sollte eine private Haftpflicht­versicherung haben. Denn das Gesetz regelt eindeutig: Wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit dem gesamten Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Haftpflicht­schäden können auch in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen. Eine Privat-Haftpflicht­versicherung ist daher der richtige Schutz.

Verpflichtend ist eine Privat-Haft­pflichtversicherung jedoch nicht. Im Gegensatz zu einer KFZ-Haftpflicht­versicherung, die für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Sie gehört dennoch zu den absoluten Basis­versicherungen, für die ein Abschluss sehr zu empfehlen ist.

Welche Schäden zahlt mir die Privat-Haftpflicht und wann zahlt sie nicht?

Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele: Mit dem Einkaufswagen beschädigen Sie versehentlich ein anderes Auto. Oder Sie kollidieren beim Fahrradfahren mit einer anderen Person und diese verlangt Schmerzensgeld. Die einzige Versicherung, die Sie als Privatperson umfassend davor schützt, Schadensersatz­ansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen, ist die private Haftpflicht­versicherung.

Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflicht­versicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden, zum Beispiel wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.

Wer ist alles mitversichert?

Im Familientarif sind Eheleute oder Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genießen Versicherungsschutz. Kinder sind übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag versichert, wenn sie weiterhin in der Schulausbildung sind, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Zudem sind auch sonstige Angehörige (wie etwa Geschwister oder Eltern) in häuslicher Gemeinschaft, pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen betreuenden Einrichtungen mitversichert. Außerdem Personen, die vorübergehend (max. ein Jahr) in den Familienbund eingegliedert sind (wie z. B. Austauschschülerinnen und -schüler oder Au-Pair).

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie erhalten bei dieser Privat-Haftpflicht sogar eine pauschale Versicherungssumme von 30 Millionen Euro.

Das klingt nach einer hohen Versicherungssumme. Bitte beachten Sie dabei, dass vor allem bei verursachten Personenschäden hohe Kosten für Sie entstehen können – durch Behandlung, Schmerzensgeld bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung der geschädigten Person.

Haften Eltern für Ihre Kinder?

Deliktsfähigkeit ist ein sensibles Thema. Denn Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht selbst verantwortlich und können deshalb nicht haftbar gemacht werden. Im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum zehnten Geburtstag. Und auch Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzen.

Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Und auch nicht gegen Sie, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Das gilt auch für den Nachbarn, der den Schaden hat, weil Ihr Kind mit dem Laufrad sein Auto zerkratzt hat. Die gute Nachricht: Sie erhalten dennoch Schadenersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben. Damit bekommen Sie wertvolle Unterstützung, damit zum Beispiel der Nachbarschafts­frieden gewahrt bleibt.

Übrigens: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktsfähig. Ob sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.

Zahlt die Privat-Haftpflicht bei Schlüsselverlust?

Der Verlust von privaten, beruflichen und ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln kann als weitere Leistung mitversichert werden. Verlieren Sie beispielsweise den Haustürschlüssel des Mehrfamilien­hauses in dem Sie wohnen, übernimmt die Versicherung Ihre Kosten für den Austausch der Schließanlage.

Zum Hobby fliege ich mit einer Drohne: Sind mögliche Schäden abgedeckt?

Für Drohnen, die im Außenbereich genutzt werden, ist vom Gesetzgeber eine Haftpflicht­versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Unter den folgenden Voraussetzungen ist Ihre Drohne (Outdoor-Flugmodell) bei dieser privaten Haftpflichtversicherung mitversichert:

  • Sie buchen den passenden Zusatzbaustein für ca. vier Euro im Monat.
  • Das Startgewicht der Drohne liegt unter fünf Kilogramm.
  • Sie nutzen die Drohne ausschließlich zu privaten Zwecken.
  • Sie fliegen nicht in den USA/US-Territorien oder Kanada.
  • Sie beachten alle behördlichen Auflagen und Vorschriften.

Privat genutzte, motor­getriebene Flugmodelle, die zum Gebrauch in geschlossenen Wohn­räumen vorgesehen sind („Spielzeugdrohnen“), sind im Rahmen der Privat-Haftpflicht­versicherung generell mitversichert. Ausnahme: Sie werden in den USA, US-Territorien oder Kanada betrieben.

Welche Tiere sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert?

Halten Sie Kleintiere in Ihrem Haushalt, zum Beispiel Katzen, Wellensittiche oder Meerschweinchen, sind diese über Ihre private Haftpflicht­versicherung mitversichert. Ihre Versicherung kommt dann für Schäden auf, die durch diese Tiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht.

Für Hunde und Pferde benötigen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung: die Hundehalter-Haftpflicht­versicherung.

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