Im Allgemeinen gilt die Errichtung einer Stiftung als aufwändig und kompliziert – nicht so bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim. Unter dem Dach unserer Stiftergemeinschaft ermöglichen wir allen Menschen, auch mit kleinem Vermögen Gutes zu tun und einen persönlichen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten.
Wir laden auch Sie herzlich ein, Teil der Stiftergemeinschaft unserer Sparkasse zu werden. Warum? Zum Beispiel, weil Sie als Stifter Ihre individuelle Stiftungsidee bereits mit einem kleinen Vermögen verwirklichen können. Oder weil alle wesentlichen Aufgaben von einem gemeinsamen Treuhänder übernommen werden. Oder weil Sie die Stiftungsbeträge steuerlich geltend machen können.
Jeder Stifter ist zwar Mitglied einer starken Stiftergemeinschaft; er kann aber selbst die gemeinnützige Zweckbestimmung seiner Stiftung und einen Stiftungsnamen festlegen sowie über die Verwendung der Erträge entscheiden. Die Palette an Fördermöglichkeiten ist vielfältig und beinhaltet z. B. gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Soziales u.v.m.
Sie legen nicht zwingend darauf Wert, dass eine Stiftung auch Ihren Namen trägt, möchten aber trotzdem ewige Werte schaffen, Ihrer Heimat etwas Gutes tun und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen?
Unterstützen Sie einfach mit einer Zuwendung eine bereits bestehende Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim. Zum Beispiel eine kommunale Bürgerstiftung zum Wohle der Menschen vor Ort.
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszweckes in Ihrem Namen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.
Hier können Sie aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken auswählen.
Einige Beispiele:
Die Stiftergemeinschaft bietet Ihnen im Gegensatz zu einer Einzelstiftung die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren sich ändernden Interessen und Bedürfnissen anzupassen.
Im Prinzip ja, aber im Rahmen der Stiftergemeinschaft haben wir für Sie vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenberater erledigt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.
Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag in Höhe von 25.000,-- Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Die Stiftung wird rechtlich nicht als eigenständige Stiftung, sondern als Zustiftung im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim errichtet.
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